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Anwalt für Arbeitsrecht – Besser frühzeitig kontaktieren

Da das Arbeitsrecht auch heute noch nicht in einem einheitlichen Arbeitsgesetzbuch geregelt ist, sondern sich vielmehr aus  einer wahren Fülle von verstreuten Gesetzen ergibt, ist es für den Laien nahezu unmöglich, in Bezug auf dieses Rechtsgebiet den vollständigen Überblick zu behalten. Angesichts dieser hohen Komplexität ist es bei allen diesbezüglichen Fragen und Problemen sinnvoll, bereits frühzeitig einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen, der für Sie dieses Dickicht an Gesetzen und Paragraphen lichtet und Sie kompetent bei der Wahrung Ihrer Rechte unterstützt.

Mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Mainz und einem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Wiesbaden berät und vertritt die Kanzlei Baumhäkel sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sowie Betriebsräte als Mandanten fachkundig im außergerichtlichen wie auch im gerichtlichen Bereich – vom Individualarbeitsrecht bis hin zum Kollektivarbeitsrecht – bei allen arbeitsrechtlichen Belangen.

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  • Abmahnung – Rechte, Möglichkeiten Versetzungen, Vergütungsstreitigkeiten
  • Kündigung des Arbeitsverhältnisses, betriebsbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung, außerordentliche Kündigung, fristlose Kündigung, Änderungskündigung – (Rechte, Pflichten, Fristen, Durchsetzung Ihrer Ansprüche)
  • Kündigungsschutz – allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG (Kündigungsschutzgesetz) und Sonderkündigungsschutz z.B. für einen Betriebsrat, Personalrat oder im kirchlichen Bereich für Mitglieder der Mitarbeitervertretung, bei Schwerbehinderung, bei bestehender Schwangerschaft – Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit, Wehr- und Zivildienstleistende, Betriebsbeauftragte, Auszubildende, nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz, Inhaber des Bergmannsversorgungsscheins.
  • Fragen „rund um die Abfindung“ – Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Verträgen, Vergleichen und Vereinbarungen im Kontext der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. (Aufhebungsvertrag, und Abwicklungsvertrag, „Abfindungsverträge“)
  • Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Verträgen – Arbeitsverträge, Änderungsverträge – für Arbeitnehmer, tarifliche und außertarifliche Arbeitnehmer, Leitende Angestellte, Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte, befristete Arbeitsverträge, Auszubildende, Außendienstmitarbeiter, Fortbildungsverträge, Arbeitnehmerüberlassung.
  • Vertragsbestandteile („Klauseln“) – Lohn-, Gehalts und Provisionsregelungen, Zielvereinbarungen, variable Vergütungsbestandteile (Gratifikation, Tantieme, Bonus, Stock-Options), Dienstwagen, Probezeit, Arbeitszeit, Auslandseinsatz, Befristung.
  • Dienstverträge – für Geschäftsführer, Vorstand, Freier Mitarbeiter, Handelsvertreter und Berater.
  • Beratung und Vertretung bei versch. arbeitsrechtlichen Sachverhalten – Urlaub, Teilzeitanspruch, Betriebsübergang, Compliance, Haftung des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, Nebentätigkeit, Rückzahlungsvereinbarung, Versetzung, Vertragsstrafen, Wettbewerbsverbot, Dienstreise, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis, (Prüfung, Bewertung, Verbesserung)
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Arbeitsstrafrecht
  • Arbeitsrechtliche Compliance
  • Kollektives Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Betriebsvereinbarung, Einigungstellenverfahren, Beschlussverfahren, Tarifrecht.
  • Kündigungsschutz in der Insolvenz

Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte

Besonders im individuellen Arbeitsrecht ist die Wahrung Ihrer Rechte und Ansprüche als Arbeitnehmer häufig an die Einhaltung bestimmter, meist recht kurzer Fristen geknüpft. So gilt es z.B. bei der Erhebung einer Kündigungsschutzklage eine Drei-Wochenfrist zu beachten, die ein rasches Handeln notwendig macht. Daher berät Sie unser Anwalt für Arbeitsrecht zeitnah und kompetent bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Anliegen, Problemen und Fragen und vertritt Sie im Bedarfsfall engagiert vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden, Mainz, Frankfurt, Darmstadt, Offenbach, im Rhein-Main-Gebiet oder bundesweit vor einem anderen deutschen Arbeitsgericht. So gehören bspw. die Beratung bei Abschluss eines Arbeitsvertrages, die Beratung bei „Abfindungsverträgen“ (Aufhebungsverträge, Auflösungsverträge, Abwicklungsverträge) und Kündigungen sowie die individuelle Vertretung seiner Mandanten in Kündigungsschutzverfahren zu seinen Haupttätigkeiten in diesem Bereich.

Nicht nur Arbeitnehmer, sondern auch Arbeitgeber können sich bei sämtlichen arbeitsrechtlichen Problem- und Fragestellungen von unserem Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Mainz, Wiesbaden und Umgebung fachkundig beraten lassen. So übernimmt er für Sie z.B. die fachgerechte Gestaltung von Arbeits- und Anstellungsverträgen bzw. gegebenenfalls deren Überarbeitung, die Vorbereitung und Durchsetzung von Kündigungen sowie Ihre prozessuale Vertretung im Fall eines Kündigungsschutzprozesses. Darüber hinaus berät er Sie bspw. bei Verhandlungen mit dem Betriebsrat und kümmert sich um die Durchführung von Einigungsstellenverfahren und – falls notwendig – um die gerichtliche Durchsetzung Ihrer arbeitsrechtlichen Interessen.

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Betriebsräte und Konzernbetriebsräte sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich bei allen betriebsverfassungsrechtlichen Fragen. Dies erfolgt unter der Berücksichtigung der individuellen Folgen für die vom Betriebsrat vertretenen Arbeitnehmer, wie auch der Aspekte des kollektiven Arbeitsrechts / Kollektivarbeitsrecht. So bietet er u.a. Hilfe bei der Gründung eines Betriebsrats, bei Betriebsratswahlen im Unternehmen, bei der Erstellung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, bei Beschlussverfahren, Betriebsänderungen, Betriebsübergang oder sonstigen Umstrukturierungen, bei Verhandlungen von Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie bei Verhandlungen vor der Einigungsstelle.



Wenn Sie sich mit einem  Problem im Bereich Arbeitsrecht konfrontiert sehen, sollte Sie nicht zögern und einen ersten Beratungstermin mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu vereinbaren.
Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel
Fachanwalt für Arbeitsrecht 

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Bundesarbeitsgericht

Aktuelle Rechtsprechungshinweise – Quelle BAG