Profil – Rechtsanwalt Baumhäkel ist seit 2002 ist als Rechtsanwalt zugelassen. Er betreibt, nach Stationen in verschiedenen Kanzleien in Frankfurt und Mainz, seit 2006 in den eigenen Kanzleiräumen am Fuße des Mainzer Doms die Kanzlei Baumhäkel. 

Fachanwalt für Arbeitsrecht seit 2006

Fachanwalt für Strafrecht seit 2012

Nachdem Rechtsanwalt Baumhäkel sowohl den theoretischen Teil zur Erlangung der Bezeichnung Fachanwalt für Strafrecht erfolgreich abgeschlossen hat, als auch die praktischen Anforderungen nach der Fachanwaltsordnung erfüllt ist er seit 2012 berechtigt den Titel Fachanwalt für Strafrecht zu führen. Neben den klassischen Bereichen des Strafrechts, wie zum Beispiel dem Bereich der Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Raub, räuberische Erpressung, etc.), Körperverletzungsdelikten, Betäubungsmittelstrafsachen, Insolvenzstraftaten, etc. ist der Bereich des Arbeitsstrafrechts ein seltener Teilbereich, der von der Anwaltskanzlei Baumhäkel angeboten werden kann.

RA Baumhäkel ist einer der wenigen Rechtsanwälte in Deutschland, der sowohl Fachanwalt für Arbeitsrecht als auch Fachanwalt für Strafrecht ist.

Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel

Vertretungsberechtigungen – Rechtsanwalt Baumhäkel ist berechtigt, Ihre Interessen vor allen deutschen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten, bis hin zum Bundesarbeitsgericht sowie in Zivilsachen vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten zu vertreten. In Strafsachen können die Interessen der Mandanten bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten bis hin zum Bundesgerichtshof (Strafsachen) vertreten werden.

Rechtsanwalt Thomas Baumhäkel hat in Göttingen, Heidelberg und Mainz studiert. Bereits in dieser Zeit lag der Schwerpunkt im Bereich des Zivil- und Arbeitsrechts. In seiner weiteren juristischen Ausbildung arbeitete er arbeitete er auch am Landgericht Kaiserslautern bei dem Ermittlungsrichter sowie am Amtsgericht Kusel im Zivildezernat. Vor der Zulassung zur Anwaltschaft konnte Rechtsanwalt Baumhäkel Erfahrungen in einer Rechts- und Personalabteilung sammeln, so dass ihm die Denk- und Handlungsweisen in größeren Unternehmensstrukturen bekannt sind.


Ferner ist Herr Baumhäkel Vorsitzender und Gründungsmitglied des Fördervereins des Orchesters im Staatstheater Mainz e.V., dessen Geschäftsstelle die Kanzlei ist. Bitte besuchen Sie auch die Webseite des Fördervereins und unterstützen Sie das kulturelle Leben unserer Stadt Mainz.

Mitgliedschaften:

  • Rechtsanwaltskammer Koblenz
  • Rheinhessischer Anwaltverein Mainz e.V.
  • Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV

Beratungsphilosophie der Kanzlei Baumhäkel im Bereich Arbeitsrecht oder
WANN SOLLTEN SIE UNSERE BERATUNG AUFSUCHEN?
Im Bereich des Arbeitsrechts ist es gerade im Zusammenhang mit Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungsvertrag, etc. besonders wichtig, mit der Beratung und Betreuung des Mandanten so frühzeitig wie möglich einzusetzen, um die rechtlichen Positionen durch richtiges Verhalten des Arbeitnehmers abzusichern. Meist können die besten Ergebnisse erzielt werden, wenn der Anwalt für Arbeitsrecht zunächst im Hintergrund berät und den Mandanten coacht um das ohnehin schon angespannte Arbeitsverhältnis nicht noch durch das offene Auftreten eines Rechtsanwaltes zu belasten. Durch diese Vorfeldbetreuung ist es möglich, Klippen und Hindernisse zu umgehen, die sonst später Ihre Verhandlungsposition schwächen könnten. Der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Thomas Baumhäkel hat sich zum Ziel gesetzt, Ihre Probleme optimal und individuell durch Fachkompetenz und Verlässlichkeit zu lösen.
Wir streben zunächst meist eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenseite an, da dies häufig der ökonomisch vernünftigere Weg ist. Ein gerichtliches Verfahren wird dann in Betracht gezogen, wenn es keine andere Alternative mit Aussicht auf Erfolg gibt.

WIE BEGINNT UNSERE ZUSAMMENARBEIT?
– Im Rahmen einer Erstberatung erarbeiten wir mit Ihnen individuelle Lösungsansätze. Um eine optimale Betreuung zu gewährleisten, gehen wir ganz auf Ihre Ziele und Wünsche ein und stehen mit Ihnen im regen Kontakt. Als Ihr Partner verfolgen wir konsequent das Ziel, das wir gemeinsam mit Ihnen – unter Abwägung aller Risiken – erarbeitet haben. Wir vertreten die Ansicht, dass ein optimales Ergebnis für Sie nur erzielt werden kann, wenn wir ein Team bilden.

In unserer Beratungspraxis haben wir die Erfahrung gemacht, dass Probleme im Arbeitsverhältnis oder sogar die Kündigung, bzw. Vorlage eines Aufhebungsvertrages, für Sie regelmäßig zu einer persönlichen und meist sehr emotionalen Ausnahmesituation führt. Hier gilt es, durch fachkundige Beratung das richtige Maß wiederzufinden, um das weitere außergerichtliche und eventuell auch gerichtliche Vorgehen auf eine sachlichere Grundlage zu stellen.

Beratung und Verteidigung im Strafrecht
Im strafrechtlichen Bereich ist es unumgänglich, dass Sie Ihre Rechte als Beschuldigter oder auch Angeklagter genau kennen. Nach einer sachlich und fachlich orientierten Analyse Ihres Falles werden wir eine individuelle Verteidigungs-Strategie entwickeln und miteinander abstimmen. Um dies zu verdeutlichen erlaube ich mir Prof. Hans Dahs zu zitieren:

„Verteidigung ist Kampf, … um die Rechte des Beschuldigten“

Dieses Zitat findet sich auf sehr vielen Homepages von Strafverteidigern und Rechtsanwälten, es ist quasi ein Standardzitat… über das von vielen Verteidigern kaum noch reflektiert wird.

Nach meiner Auffassung muss diese im Kern richtige Aussage jedoch noch fall- und situationsbezogen erweitert bzw. ergänzt werden, denn ein „Kampf“ um des „Kampfes“ willen, bringt Ihnen als Mandant keine Vorteile, sondern schadet, wie es die Praxis regelmäßig zeigt, im Ergebnis eher.
Die Frage sollte daher eher sein, wie und auf welche Art und Weise man kämpft und vor allen Dingen auch an welcher Stelle.
Sie sind mit mir sicher einer Meinung wenn ich sage, dass ein lückenlos und tragfähig nachgewiesener Sachverhalt, wie er sich z.B. manchmal in der strafrechtlichen Ermittlungsakte und in der Anklageschrift findet, kein Punkt ist, über den in einer langen Beweisaufnahme – sinnvoll und effektiv – zu streiten wäre. Hier ist es besser, die „Rechtsfolgenseite“ in den Fokus der Verteidigung zu stellen; anders formuliert, eine Strafe zu erreichen, die das persönliche und auch berufliche „Leben nach dem Urteil“ so gering wie möglich tangiert. Insbesondere sind bspw. bei Geschäftsführern, Vorständen, etc. sogenannte „Registersperren“ unbedingt zu vermeiden. Gleiches gilt für Jäger, deren Jagdschein sehr schnell in „Gefahr“ geraten kann.