Alles was Recht ist – Krankheit … Kündigung…?

In den letzten Jahren haben Angestellte -statistisch gesehen- durchschnittlich knapp 12 Tage im Jahr wegen Krankheit gefehlt.

Natürlich gibt es Zeiten, in denen sich die Fehltage vermehren, zum Beispiel durch einen Sportunfall und anschließender Operation oder durch schwerwiegende Krankheiten, bei denen eine Genesung nicht oder schwer abzusehen ist. Muss ich dann Angst um meinen Job haben? Darf dann bzw. ab wann darf ein Arbeitgeber kündigen?

In Deutschland gibt es leider kein Kündigungsverbot während einer Krankheit. Vor diesem Hintergrund hat die Rechtsprechung drei Grundvoraussetzungen für eine Bewertung entwickelt, die eine Kündigung im Krankheitsfall rechtfertigen.

Erstens müssen zum Zeitpunkt der Kündigung Tatsachen vorliegen, die eine Prognose bzgl. weiterer zu erwartender Erkrankungen zulassen (sogenannte „Negative-Prognose“).

Zweitens müssten die zu erwartenden Fehlzeiten zu einer erheblichen Beeinträchtigung der betrieblichen oder wirtschaftlichen Interessen (Betriebsablaufstörungen, Lohnfortzahlungskosten, etc.) führen.

Drittens erfolgt eine Interessenabwägung – Krankheiten, die ihre Ursachen z.B. in den Arbeitsumständen haben, sind natürlich entsprechend anders zu bewerten und zu gewichten.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen häufigen Kurzerkrankungen, dauernder Arbeitsunfähigkeit, lang andauernder Krankheit sowie krankheitsbedingter Leistungsminderung. Natürlich führt nicht jede Krankheit direkt zu einer Gefährdung des Arbeitsplatzes. Aber wenn die Fehlzeiten zunehmen, wäre es ratsam, die persönliche Situation fachkundig und individuell analysieren zu lassen. Einerseits um das Gefährdungspotential zu bestimmen, andererseits um frühzeitig gegensteuern zu können.

Trotz allem: Fußballspielen und ähnliches mit Ihren Kindern ist unbedingt erlaubt, trotz Verletzungsgefahr! Bleiben Sie bzw. werden Sie gesund.

 

Thomas Baumhäkel
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht