Sie sind hier: Die Kündigung
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Für Arbeitnehmer ist die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber, gerade in der heutigen Zeit, einen mehr als einschneidendes Erlebnis. Die Bedeutung und Auswirkung einer Kündigung für die persönlichen Lebensumstände ist meist gravierend.
Auch wenn es menschlich und psychologisch verständlich ist, dass man sich nach einer Kündigung erst einmal "zurückzieht" und über die neue Situation nachdenkt, so ist aus arbeitsrechtlicher Sicht sofortiger Handlungsbedarf gegeben.
Hinsichtlich der hier laufenden engen Fristen (Anknüpfungspunkt ist stets der Tag des Zugangs der Kündigung) sind im Wesentlichen zwei Fristen zu beachten:
3-Tages-Frist
Innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Zugang der Kündigung besteht die Möglichkeit, diese zurückzuweisen und somit die Verhandlungs- und Prozess- Situation erheblich zu verbessern.
3-Wochen-Frist
Die so genannte Dreiwochenfrist, resultiert aus dem Kündigungsschutzgesetz, und ist die wichtigste Frist im Arbeitsrecht. Innerhalb dieser Frist ist es möglich, eine ausgesprochene Kündigung gerichtlich anzugreifen und überprüfen zu lassen. Fast alle der möglichen Unwirksamkeitsgründe einer Kündigung sind innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend zu machen.
Wenn diese Frist versäumt worden sein sollte, besteht eventuell innerhalb sehr enger Grenzen noch die Möglichkeit die "Sache zu retten". Bitte suchen Sie umgehend unsere Beratung auf.
Obwohl ihr Arbeitgeber sicherlich versuchen wird, sie glauben zu machen, sie hätten keinerlei Möglichkeiten seine Kündigung anzugreifen, ist in aller Regel meist das Gegenteil der Fall.
Im Arbeitsrecht gibt es gerade für Arbeitgeber eine Vielzahl von Stolpersteinen und Hindernissen, die zwingend beachtet werden müssen. In den seltensten Fällen schafft es der Arbeitgeber alle Klippen zu umschiffen.
Daraus folgt, dass es im Arbeitsrecht kaum einen aussichtslosen Fall gibt.