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Ein Aufhebungsvertrag ist keine Kündigung!
Vielmehr ist es so, dass sowohl Sie als auch ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag einvernehmlich beenden.
Beweggrund des Arbeitgebers ist es einen mit Risiken behafteten Rechtsstreit, mit meist ungewissem wirtschaftlichen Ausgang, zu vermeiden.
Wenn Sie also, meist am Freitagnachmittag, von ihrem Arbeitgeber zu einem Personalgespräch gebeten werden und dort mit einem Aufhebungsvertrag konfrontiert werden, so gibt es für sie eigentlich keine zwingende Veranlassung eine solche Vereinbarung sofort zu unterzeichnen.
In aller Regel wird versucht, Sie im Rahmen eines solchen Personalgespräches, psychologisch unter Druck zu setzen und zu Unterzeichnung zu drängen. Solange sie in dieser Situation die Grundregel für Arbeitnehmer befolgen, nichts zu unterzeichnen, sondern sich danach in Ruhe beraten lassen, können sie nichts verschenken.
Da uns diese künstlich aufgebaute Drucksituation bekannt ist, stehen wir gerne auch kurzfristig für einen Besprechungstermin zur Verfügung.
Im Rahmen eines solchen Besprechungstermins versuchen wir, gemeinsam mit ihnen, die Handlungsoptionen herauszuarbeiten und Lösungswege zu entwickeln.