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Der Arbeitsvertrag bildet die rechtliche Grundlage ihres Arbeits- bzw. Beschäftigungsverhältnisses.
Wie bei jedem schriftlich formulierten Vertrag, müssen sie davon ausgehen, dass derjenige, der den Vertrag erstellt hat seine eigene Rechtsposition absichern und festigen will.
Als Arbeitnehmer, der sich um eine Anstellung bewirbt, sind sie meist nicht in der Position, ihrem Gegenüber die Formulierung vorgeben zu können.
Die Arbeitsgerichte sind sich dieser Problematik durchaus bewusst, so dass jeweils im Einzelfall überprüft werden muss, ob eine vertragliche Formulierung rechtlich Bestand hat.
Bitte beachten Sie, dass neben ihrem Arbeitsvertrag auch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, betriebliche Übungen und natürlich auch die Gesetze, um nur einiges zu nennen, ihr Arbeitsverhältnis regeln und gestalten.
Die Kanzlei Baumhäkel prüft gerne ihren Arbeitsvertrag und berät sie hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen Konsequenzen.