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Umstrukturierungen


Die Neu- bzw. Umstrukturierung eines Unternehmens hat viele betriebswirtschaftlich relevante Aspekte. So weit diese neuen Strukturen mit Personalabbau und Massenentlassungen einhergehen, sind diese unbedingt auch aus arbeitsrechtlicher Sicht zu planen. Da in den allermeisten Fällen die Personalkosten den wesentlichen Teil der Betriebskosten ausmachen, kann bei Fehlern in diesem Bereich viel Geld verschenkt werden. Im schlimmsten Fall kann das Ziel, das mit der Neustrukturierung erreicht werden sollte, nicht mehr realisiert werden.

Kontaktieren Sie daher frühzeitig allen arbeitsrechtlichen Fachmann und binden diesen in den Planungsprozess ein.





Nach dieser vorbereitenden Planung führen wir gerne mit Ihnen zusammen, so weit erforderlich, die Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.

Auch so weit es um die Ausgliederung bzw. das Outsourcing von Betrieben und Betriebsteilen geht, unterstützen wir Sie gerne zum Beispiel gegenüber dem Betriebsrat.

Je nachdem wie die Umstände des Einzelfall liegen, eröffnen Umstrukturierungen die Möglichkeit einen Wechsel des Tarifvertrages herbeizuführen, um damit ein erhebliches Kostensenkungspotenzial auszuschöpfen.

Da nicht immer eine sozialverträgliche Lösung mit allen betroffenen Beschäftigten erreicht werden kann, führen wir selbstverständlich auch die erforderlichen Kündigungsschutzverfahren durch. Neben den betriebswirtschaftlichen Aspekten wird gerade dieser letzte Aspekt im Rahmen der Vorplanung besonders berücksichtigt.