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Betriebsverfassungsrecht


Im Bereich des Betriebsverfassungsrechtes, unterstützen und vertreten wir Sie im Rahmen von Einigungsstellenverfahren, Sozialplanpflichtigen Maßnahmen.

Soweit sie dies wünschen, beraten wir sie im Hintergrund, bzw. führen auch für Sie die Interessenausgleichs- und Sozialplanverhandlungen.

Auch die Anpassung bzw. die Neugestaltung der betrieblichen Vergütungs- und Arbeitszeitmodelle (z.B. " Cafeteria-Modelle", " Vertrauensarbeitszeit ") bedarf der kompetenten arbeitsrechtlichen Unterstützung.

Unter Berücksichtigung ihrer Anforderungen und Ziele erarbeiten wir mit ihnen Betriebsvereinbarungen und setzen diese, so weit möglich, gegenüber dem Betriebsrat auch durch.

Im Rahmen personeller Einzelmaßnahmen (Einstellung, Versetzung, Eingruppierung, Umgruppierung sowie Kündigungen und Änderungskündigung) ist hinsichtlich der Auswirkungen, der betriebsverfassungsrechtliche Teil, nicht zu unterschätzen. Zur Vorbereitung solcher Maßnahmen bestellen wir gemeinsam mit ihnen beispielsweise die Anhörungsschreiben unter besonderer Berücksichtigung der engen Zeitfenster ( z.B. bei Kündigungen).

Darüber hinaus führen wir für sie auch die erforderlichen Zustimmungsersetzungsverfahren (z.B. bei Einstellungen, Versetzungen und Eingruppierungsfragen) durch.

Auch die Gestaltung von betrieblichen Auswahlrichtlinien bedarf der kompetenten arbeitsrechtlichen Unterstützung; sprechen Sie uns an.

So weit dies erforderlich ist, führen wir selbstverständlich auch arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren für sie durch.