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Arbeitnehmerüberlassung

Recht der Arbeitnehmerüberlassung


Vor dem Hintergrund ihrer Anforderungen und Bedürfnisse erstellen wir gemeinsam mit Ihnen die Arbeitnehmerüberlassungverträge für ihr Unternehmen. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Erstellung von Werk- und/oder Dienstverträgen, bezüglich der erforderlichen Beteiligung des Betriebsrates vor dem Hintergrund des Einsatzes von fremdem Personal. Ziel unserer Tätigkeit ist stets die Vermeidung von Straf und Bußgeldverfahren. Sollte es hierfür schon zu spät sein, übernehmen wir auch gerne die damit korrespondierende Vertretung.