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ERBRECHT

Erbrecht

Im Rahmen einer erbrechtlichen Beratung versuchen wir gemeinsam mit Ihnen zum einen Ihre ganz persönlichen Wünsche und Vorstellungen umzusetzen. Hierbei ist das oberste Prinzip, Ihr Vermögen zu bewahren und in die richtigen Hände zu lenken. Des Weiteren ist die Vorgehensweise davon geleitet, meist sehr belastende familiäre Konflikte zu vermeiden.

Gerade in der Familie muss die gerichtliche Entscheidung eines Konfliktes das absolut letzte Mittel sein.

Ausgewählte Felder unserer Tätigkeit sind zum Beispiel die Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolge durch Beratung bei der Errichtung eines Testamentes oder eines Erbvertrages. Der Gestaltungsbedarf ist gerade im Sektor der Nachfolgeregelungen für Unternehmen enorm.

Nach dem Todesfall liegt die Abwicklung des Nachlasses im Fokus unserer Tätigkeit. So vertreten wir Ihre Interessen z.B. bei Erbscheinsverfahren, Regelung und Klärung bzgl. der Haftung des Erben, Beratung hinsichtlich Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft.

Gleichfalls gehört hierzu, dass Pflichtteilsansprüche abgewehrt oder durchgesetzt werden.

Für den Fall, dass es mehrere Erben gibt, gewinnt die Beratung und nicht zuletzt auch die Vertretung bei der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft immer mehr an Bedeutung.

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