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Außertarifliche Angestellte

Außertarifliche Angestellte“ nennt man Arbeitnehmer, die zwar im Geltungsbereich eines Tarifvertrages arbeiten, aber nicht von ihm erfasst sind. Sei es wegen ihrer Tätigkeit oder weil sie zum Beispiel über Tariflohn verdienen. Für Angestellte dagegen, die lediglich mangels Gewerkschaftsmitgliedschaft keinem Tarifvertrag zugeordnet sind, verwendet man diese Bezeichnung nicht. Die Arbeitsbedingungen eines außertariflichen Angestellten regelt man im Arbeitsvertrag.

Normalerweise sollte man außertarifliche Angestellte von leitenden Angestellten unterscheiden. In der Praxis jedoch sind beide Formen häufig in derselben Position erfüllt. Außertarifliche Angestellte, die nicht gleichzeitig auch die Voraussetzungen von leitenden Angestellten erfüllen, unterliegen dem Betriebsverfassungsgesetz.

Weil außertarifliche Angestellte oftmals hoch bezahlt sind, stellt man auch erhöhte Anforderungen an ihre Treuepflicht – und personenbedingte Kündigungen sind unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Der Betriebsrat hat das Recht, die Gehaltslisten der außertariflichen Angestellten einzusehen. Vor der Kündigung eines außertariflichen Angestellten muss er angehört werden.