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Leiharbeit - Arbeitnehmerüberlassung


Als Arbeitnehmer ist die Leiharbeit für Sie sehr häufig eine gute Gelegenheit auf dem ersten Arbeitsmarkt wieder Fuß zu fassen.

Die Besonderheit im Vergleich zu einem "normalen" Arbeitsverhältnis ist die Tatsache, dass sie auf Arbeitgeberseite "zwei" Ansprechpartner haben. Dies ist zum einen der Verleiher - ihr direkter Vertragspartner, und zum anderen der Entleiher - ihr Einsatz Unternehmen.

Allein die Tatsache, dass hier aus einem "Zweipersonenverhältnis" ein "Dreipersonenverhältnis" geworden ist, erhöht das Konfliktpotenzial.

Da der "normale" Arbeitnehmer arbeitsrechtlich nicht bewandert ist, fällt es schwer dieses, zum Teil spezialgesetzlich geregelte, Dreiecksverhältnis in allen seinen Auswirkungen zu erfassen und zutreffend zu bewerten.

Bitte sprechen Sie uns an und schildern Sie uns Ihre persönliche Problemstellung.

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